1. Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen City Services als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Seitens City Services. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.

2. Ausführung

Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch City Services weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und City Services festgelegt. City Services verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.

3. Preise & Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und City-Services festgelegt.  City Services gibt für alle Preise eine Preisgarantie ab. Dies bedeutet es werden dem Kunden keine weiteren Kosten belastet. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm) und Zimmeranzahl.

4. Zahlungskonditionen

Für die erbrachten Leistungen kann bei City Services Bar gegen Quittung und mit Rechnung bezahlt werden. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen. City Services kann aber den Rechnungsbetrag bei der Objektübergabe an den Kunden, Objektbesitzer oder Objektverwaltung in BAR einfordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich City Services vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von City Services dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.

5. Versicherungsschutz/Haftung

Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von City Services gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadenereignis, an City Services schriftlich angezeigt wird. Für Schäden die an City Services nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bei Abrechnung von Schadensleistungen gegenüber City Services sind immer gesonderte Rechnungen erfoderlich.

Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA.

6. Vertrag & Vertragsdauer

City-Services erklärt sich bereit, Sie haben immer eine 100% Übergabegantie und wir sind immer bei der Übergabe dabei.

7. Kündigungsfrist

Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von:

Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 35% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 100% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

8. Vertragsauflösung von seitens City Services

City Services behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messihaushalt, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt City Services zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.75 sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).

9. Abgabegarantie

Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine allfällige Nachreinigung wird dem Kunden verrechnet.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von City Services eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für City-services zuständigen Gerichten in 5620 Bremgarten AG. Es gilt schweizerisches Recht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bremgarten, August 2012

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