1. Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen City Services als
Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen
für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Seitens City Services. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch
die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.
2. Ausführung
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören,
werden durch City Services weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und City Services festgelegt. City
Services verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
3. Preise & Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und City-Services festgelegt. City Services
gibt für alle Preise eine Preisgarantie ab. Dies bedeutet es werden dem Kunden keine weiteren Kosten belastet. Preisbasis für die Offerte
sind Wohnfläche (qm) und Zimmeranzahl.
4. Zahlungskonditionen
Für die erbrachten Leistungen kann bei City Services Bar gegen Quittung und mit Rechnung bezahlt werden. Diese ist innert 10 Tagen zu
begleichen. City Services kann aber den Rechnungsbetrag bei der Objektübergabe an den Kunden, Objektbesitzer oder Objektverwaltung in
BAR einfordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich City Services vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden
Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von City Services dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis
vorgenommen werden.
5. Versicherungsschutz/Haftung
Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die
Betriebshaftpflichtversicherung von City Services gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn
dies, unverzüglich nach dem Schadenereignis, an City Services schriftlich angezeigt wird. Für Schäden die an City Services nicht
unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bei Abrechnung von Schadensleistungen gegenüber City Services sind immer
gesonderte Rechnungen erfoderlich.
Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA.
6. Vertrag
& Vertragsdauer
City-Services erklärt sich bereit, Sie haben immer eine 100% Übergabegantie und wir sind immer bei der Übergabe dabei.
7. Kündigungsfrist
Bei einer Umzugsreinigung muss der Termin mindestens einen Monat im Voraus angefragt und von uns bestätigt werden. Anfragen mit einer kürzeren Frist können wir leider nicht berücksichtigen.
8. Spezielles
Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen
Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt City Services zur
Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.75 sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den
Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).
9. Abgabegarantie
Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb 20
Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf
die Abgabegarantie. Eine allfällige Nachreinigung wird dem Kunden verrechnet.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem
Geschäftsführer von City Services eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
befindet sich bei den für City-services zuständigen Gerichten in 5620 Bremgarten AG. Es gilt schweizerisches Recht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder
mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bremgarten, Aug